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AGBs

1. Allgemeines

a. Die Geschäftsbedingungen gelten für Lieferungen und Leistungen aller Art, auch für solche, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfe von Computerausbildung erbracht werden.

b. Für den Vertrag gelten ausschließlich meine allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Bedingungen werden insbesondere auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Computerausbildung die Lieferung der Waren ausführt, ohne ihnen ausdrücklich zu widersprechen. Die Regelungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten ausschließlich dann zurück, wenn Filmspezialist mit seinen Kunden einzelvertraglich entgegenstehende schriftliche Vereinbarungen getroffen hat.

c. Der Kunde von Computerausbildung übernimmt die volle Sach- und Rechtsgewähr für die von ihm gelieferten Ausgangsmaterialen. Er stellt Computerausbildung von Ansprüchen Dritter frei.

2. Preise und Preisberechnung

a. Es gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Listenpreise von Filmspezialist zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mit der Erstellung einer neuen Preisliste verlieren alle zuvor herausgegebenen Preislisten ihre Gültigkeit.

b. Sofern mit Kunden Verträge über die fortlaufende Lieferung von Waren über einen längeren Zeitraum abgeschlossen werden, behält sich Computerausbildung vor, die in diesen Verträgen zugrunde gelegten Preise einer möglichen veränderten Kostenentwicklung anzupassen.

c. Soweit Preise nach Minuten oder Metern berechnet werden, ist die von Computerausbildung festgestellte Anzahl maßgeblich.

d. Alle Preisangaben sind Stückpreise, Preise pro Vorgang oder pro Längeneinheit, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich andere schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden.

3. Angebote

Angebote von Computerausbildung sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung von Computerausbildung zustande oder aber dadurch, dass die bestellte Leistung tatsächlich erbracht wird. Der Kunde ist an seinen Auftrag sechs Wochen gebunden, sodass die Lieferung innerhalb dieses Zeitraumes erfolgen kann.

4. Schriftform der Aufträge

Der Computerausbildung nimmt Aufträge/Bestellungen grundsätzlich nur in schriftlicher Form entgegen. Mündliche oder telefonische Aufträge sind jeweils unverzüglich in schriftlicher Form nachzureichen. Geschieht dies aufgrund des besonderen Wunsches des Kunden oder aus anderen Gründen ausnahmsweise nicht, so gehen durch die Nichtbeachtung der Schriftform hervorgerufene Übermittlungsfehler ausschließlich zu Lasten des Kunden

5. Versand und Verpackung·

a. Versendungen erfolgen grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Kunden. Dies gilt auch für die vom Kunden aufgegebenen oder von Computerausbildung veranlassten Rücksendungen.

b. Filmspezialist ist berechtigt, die Sendungen unter Nachnahmeerhebung zu tätigen.

 

6. Lieferung und Termine

a. Von Computerausbildung angegebene Liefertermine sind grundsätzlich keine Fixtermine. Die in schriftlichen Bestellungen von dem Kunden genannten Fixtermine sind für Computerausbildung nur dann als solche verbindlich, wenn dieser sie schriftlich bestätigt hat.

b. Leistungsstörungen, die auf Lieferschwierigkeiten der Lieferfirmen von Filmspezialist beruhen, hat Filmspezialist dem Kunden gegenüber nicht zu vertreten, ganz unabhängig davon, auf welchen Gründen diese Schwierigkeiten beruhen. Insbesondere entstehen dem Kunden hieraus keinerlei Rechte gegen Computerausbildung.

7. Verarbeitung und Lagerung

a. Computerausbildung liefert Material für normale Beanspruchung, insbesondere im Hinblick auf Temperaturen und Belastungen. Für die sachgerechte Lagerung der gelieferten Waren ist der Kunde selbst verantwortlich. Computerausbildung übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch übermäßige und unsachgemäße Beanspruchung entstehen. Der Kunde ist bei Zweifeln über die Belastbarkeit der Waren verpflichtet, sich bei Computerausbildung die erforderlichen Informationen einzuholen.

· b. Für den Fall, dass das vertraglich vereinbarte Trägermaterial wegen Lieferschwierigkeiten des Lieferanten oder aus sonstigen technischen, logistischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht verwendet werden kann, ist Computerausbildung berechtigt, ohne ausdrückliche Rücksprache mit dem Kunden, nach eigenem Ermessen ein hinsichtlich der Qualität ähnliches Material zur Erfüllung des Vertrages zu verwenden.

8. Zahlung

a. Die Lieferung erfolgt per Rechnung.

b. Kommt der Kunde mit seiner Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden sämtliche Forderungen von Filmspezialist zur sofortigen Zahlung fällig. Der geschuldete Betrag ist mit mindestens 1,5% über dem Diskontsatz zu verzinsen.·

c. Schecks und Wechsel werden nicht angenommen.

d. Ausgeschlossen sind Abzüge jeglicher Art.

e. Vor vollständiger Bezahlung aller fälligen Rechnungsbeträge, einschließlich der Verzugszinsen, ist Computerausbildung zu keiner weiteren Lieferung aus einem laufenden Vertrag verpflichtet.

9. Eigentumsvorbehalt

a. Computerausbildungt bleibt das Eigentum an den von ihm gelieferten Waren sowie den daraus durch Verarbeitung entstehenden Erzeugnissen bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung vorbehalten. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Ware verarbeitet wird (§§ 947,948,950,951 BGB).·

b. Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren und die aus ihrer Verarbeitung entstehenden Gegenstände nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde zustehenden Forderungen tritt der Käufer bereits im Vorwege mit Abschluss des Kaufvertrages sämtlich an die Filmspezialist zu dessen Sicherung ab. Der Käufer ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, wie er seiner Zahlungspflicht gegenüber Filmspezialist vertragsgemäß nachkommt. Übersteigt die Summe der abgetretenen Forderungen den Nennbetrag der zu sichernden Forderung um mehr als 25%, so hat Computerausbildung Forderungen im Werte des übersteigenden Betrages nach seiner Wahl an den Käufer zurückzuübertragen.

c. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, von Filmspezialist unter Eigentumsvorbehalt gelieferte oder gefertigte Gegenstände oder Materialien zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Pfändungen Dritter sind von Computerausbildung unverzüglich mitzuteilen. Hierdurch entstehende Kosten, insbesondere Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch für den Übergang von urheberrechtlichen Nutzungs- und Leistungsschutzrechten, sofern Computerausbildung solche Rechte anlässlich der von ihm erbrachten Leistung erworben hat.

10. Gewährleistung und Mängelrügen

a. Mängelrügen oder Beanstandungen offensichtlicher Mängel haben innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt unter Zurücksendung des Auftrages zu erfolgen. Andernfalls verfallen die Gewährleistungsansprüche. Bei Handelsgeschäften gelten im übrigen die Vorschriften der §§ 377 f. HGB.

b. Im übrigen gilt für die von Computerausbildung verkauften Produkte die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 6 Monaten ab Gefahrübergang. Die Gewährleistung erfolgt nur für solche Mängel, die ausschließlich auf Materialfehler, fehlerhafter Verarbeitung usw. zurückzuführen sind. Entsprechend ausgeschlossen ist die Gewährleistung für später auftretende Fehler, wenn diese nicht bei dem gewöhnlichen oder vertraglich vorausgesetzten Gebrauch entstanden sind.

c. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden beschränken sich auf das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch Filmspezialist. Bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Kunde nach eigener Wahl das Recht, die Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

d. Ganz gleich, um welche Erzeugnisse und Materialien es sich handelt, stellen Farbabweichungen zu den Vorgaben des Kunden keine Mängel dar, die als solche gerügt werden könnten oder zur Verweigerung der Annahme berechtigen.

e. Die Kastenregelung des § 476a BGB findet keine Anwendung. Aus diesem Grunde ist Filmspezialist nicht verpflichtet, die mit der Nachbesserung und Ersatzlieferung verbundenen Transport- und Wegekosten und/oder andere erhöhte Aufwendungen zu tragen.

f. Nachbesserungen Dritter, die ohne die Zustimmung von Filmspezialist durchgeführt werden, bringen die Mängelhaftung von Computerausbildung zum Erlöschen.

g. Im Falle einer Mängelrüge des Kunden ist dieser nur in dem Umfang zu einer Zahlungsverweigerung berechtigt, der dem Verhältnis der reklamierten Waren zu der Gesamtlieferung entspricht.

11. Haftung

Computerausbildung haftet - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche bestehen nicht.

12. Garantie gewerblicher Schutzrechte und sonstiger Rechte

Der Kunde steht dafür ein, dass dem von ihm erteilten Auftrag behördliche und gesetzliche Bestimmungen und Anforderungen sowie Rechte Dritter nicht entgegenstehen. Er garantiert, im Besitz der Lizenz- und Auswertungsrechte zu sein und in keinerlei Hinsicht gegen gewerbliche Schutzrechte zu verstoßen. Er stellt Computerausbildung von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei. Dies gilt besonders hinsichtlich Gemagebühren auf Kassetten- und DVD -Material. Generell ist der Kunde verantwortlich, eventuell anfallende Abgaben selbst an die entsprechenden Institutionen abzuführen und seine Meldepflichten zu prüfen. Auf Verlangen ist der Auftraggeber verpflichtet, durch Vorlage seiner Verträge und/oder behördlichen Genehmigungen etc. den gewünschten Nachweis zu liefern.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsart und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden beiderseitigen Verpflichtungen ist der Sitz von Computerausbildung.

14. Rechtswahl

Die Anwendbarkeit des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht.

15. Sonstige Bestimmungen

Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Jede von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.