1. Allgemeines
a. Die Geschäftsbedingungen
gelten für Lieferungen und Leistungen aller Art, auch für
solche, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfe von Computerausbildung
erbracht werden.
b. Für den Vertrag gelten ausschließlich
meine allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Bedingungen
werden insbesondere auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn
Computerausbildung die Lieferung der Waren ausführt, ohne
ihnen ausdrücklich zu widersprechen. Die Regelungen der vorliegenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten ausschließlich
dann zurück, wenn Filmspezialist mit seinen Kunden einzelvertraglich
entgegenstehende schriftliche Vereinbarungen getroffen hat.
c. Der Kunde von Computerausbildung
übernimmt die volle Sach- und Rechtsgewähr für
die von ihm gelieferten Ausgangsmaterialen. Er stellt Computerausbildung
von Ansprüchen Dritter frei.
2. Preise und Preisberechnung
a. Es gelten grundsätzlich die
zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Listenpreise
von Filmspezialist zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten
sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mit der Erstellung einer
neuen Preisliste verlieren alle zuvor herausgegebenen Preislisten
ihre Gültigkeit.
b. Sofern mit Kunden Verträge
über die fortlaufende Lieferung von Waren über einen
längeren Zeitraum abgeschlossen werden, behält sich
Computerausbildung vor, die in diesen Verträgen zugrunde
gelegten Preise einer möglichen veränderten Kostenentwicklung
anzupassen.
c. Soweit Preise nach Minuten oder
Metern berechnet werden, ist die von Computerausbildung festgestellte
Anzahl maßgeblich.
d. Alle Preisangaben sind Stückpreise,
Preise pro Vorgang oder pro Längeneinheit, sofern nicht im
Einzelfall ausdrücklich andere schriftliche Vereinbarungen
getroffen wurden.
3. Angebote
Angebote von Computerausbildung sind
unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst nach schriftlicher
Auftragsbestätigung von Computerausbildung zustande oder
aber dadurch, dass die bestellte Leistung tatsächlich erbracht
wird. Der Kunde ist an seinen Auftrag sechs Wochen gebunden, sodass
die Lieferung innerhalb dieses Zeitraumes erfolgen kann.
4. Schriftform der Aufträge
Der Computerausbildung nimmt Aufträge/Bestellungen
grundsätzlich nur in schriftlicher Form entgegen. Mündliche
oder telefonische Aufträge sind jeweils unverzüglich
in schriftlicher Form nachzureichen. Geschieht dies aufgrund des
besonderen Wunsches des Kunden oder aus anderen Gründen ausnahmsweise
nicht, so gehen durch die Nichtbeachtung der Schriftform hervorgerufene
Übermittlungsfehler ausschließlich zu Lasten des Kunden
5. Versand und Verpackung·
a. Versendungen erfolgen grundsätzlich
auf Kosten und Gefahr des Kunden. Dies gilt auch für die
vom Kunden aufgegebenen oder von Computerausbildung veranlassten
Rücksendungen.
b. Filmspezialist ist berechtigt,
die Sendungen unter Nachnahmeerhebung zu tätigen.
6. Lieferung und Termine
a. Von Computerausbildung angegebene
Liefertermine sind grundsätzlich keine Fixtermine. Die in
schriftlichen Bestellungen von dem Kunden genannten Fixtermine
sind für Computerausbildung nur dann als solche verbindlich,
wenn dieser sie schriftlich bestätigt hat.
b. Leistungsstörungen, die auf
Lieferschwierigkeiten der Lieferfirmen von Filmspezialist beruhen,
hat Filmspezialist dem Kunden gegenüber nicht zu vertreten,
ganz unabhängig davon, auf welchen Gründen diese Schwierigkeiten
beruhen. Insbesondere entstehen dem Kunden hieraus keinerlei Rechte
gegen Computerausbildung.
7. Verarbeitung und Lagerung
a. Computerausbildung liefert Material
für normale Beanspruchung, insbesondere im Hinblick auf Temperaturen
und Belastungen. Für die sachgerechte Lagerung der gelieferten
Waren ist der Kunde selbst verantwortlich. Computerausbildung
übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch
übermäßige und unsachgemäße Beanspruchung
entstehen. Der Kunde ist bei Zweifeln über die Belastbarkeit
der Waren verpflichtet, sich bei Computerausbildung die erforderlichen
Informationen einzuholen.
· b. Für den Fall, dass
das vertraglich vereinbarte Trägermaterial wegen Lieferschwierigkeiten
des Lieferanten oder aus sonstigen technischen, logistischen oder
wirtschaftlichen Gründen nicht verwendet werden kann, ist
Computerausbildung berechtigt, ohne ausdrückliche Rücksprache
mit dem Kunden, nach eigenem Ermessen ein hinsichtlich der Qualität
ähnliches Material zur Erfüllung des Vertrages zu verwenden.
8. Zahlung
a. Die Lieferung erfolgt per Rechnung.
b. Kommt der Kunde mit seiner Zahlung
ganz oder teilweise in Verzug, so werden sämtliche Forderungen
von Filmspezialist zur sofortigen Zahlung fällig. Der geschuldete
Betrag ist mit mindestens 1,5% über dem Diskontsatz zu verzinsen.·
c. Schecks und Wechsel werden nicht
angenommen.
d. Ausgeschlossen sind Abzüge
jeglicher Art.
e. Vor vollständiger Bezahlung
aller fälligen Rechnungsbeträge, einschließlich
der Verzugszinsen, ist Computerausbildung zu keiner weiteren Lieferung
aus einem laufenden Vertrag verpflichtet.
9. Eigentumsvorbehalt
a. Computerausbildungt bleibt das
Eigentum an den von ihm gelieferten Waren sowie den daraus durch
Verarbeitung entstehenden Erzeugnissen bis zur Erfüllung
sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung
vorbehalten. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Ware verarbeitet
wird (§§ 947,948,950,951 BGB).·
b. Der Käufer darf die unter
Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren und die aus ihrer Verarbeitung
entstehenden Gegenstände nur im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr weiterveräußern. Die ihm aus
der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde
zustehenden Forderungen tritt der Käufer bereits im Vorwege
mit Abschluss des Kaufvertrages sämtlich an die Filmspezialist
zu dessen Sicherung ab. Der Käufer ist ermächtigt, die
abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, wie er seiner Zahlungspflicht
gegenüber Filmspezialist vertragsgemäß nachkommt.
Übersteigt die Summe der abgetretenen Forderungen den Nennbetrag
der zu sichernden Forderung um mehr als 25%, so hat Computerausbildung
Forderungen im Werte des übersteigenden Betrages nach seiner
Wahl an den Käufer zurückzuübertragen.
c. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt,
von Filmspezialist unter Eigentumsvorbehalt gelieferte oder gefertigte
Gegenstände oder Materialien zu verpfänden oder zur
Sicherheit zu übereignen. Pfändungen Dritter sind von
Computerausbildung unverzüglich mitzuteilen. Hierdurch entstehende
Kosten, insbesondere Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden.
Dies gilt auch für den Übergang von urheberrechtlichen
Nutzungs- und Leistungsschutzrechten, sofern Computerausbildung
solche Rechte anlässlich der von ihm erbrachten Leistung
erworben hat.
10. Gewährleistung und Mängelrügen
a. Mängelrügen oder Beanstandungen
offensichtlicher Mängel haben innerhalb von 8 Tagen nach
Erhalt unter Zurücksendung des Auftrages zu erfolgen. Andernfalls
verfallen die Gewährleistungsansprüche. Bei Handelsgeschäften
gelten im übrigen die Vorschriften der §§ 377 f.
HGB.
b. Im übrigen gilt für
die von Computerausbildung verkauften Produkte die gesetzliche
Gewährleistungsfrist von 6 Monaten ab Gefahrübergang.
Die Gewährleistung erfolgt nur für solche Mängel,
die ausschließlich auf Materialfehler, fehlerhafter Verarbeitung
usw. zurückzuführen sind. Entsprechend ausgeschlossen
ist die Gewährleistung für später auftretende Fehler,
wenn diese nicht bei dem gewöhnlichen oder vertraglich vorausgesetzten
Gebrauch entstanden sind.
c. Die Gewährleistungsansprüche
des Kunden beschränken sich auf das Recht der Nachbesserung
oder Ersatzlieferung durch Filmspezialist. Bei Fehlschlägen
der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Kunde nach eigener
Wahl das Recht, die Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung
des Vertrages zu verlangen.
d. Ganz gleich, um welche Erzeugnisse
und Materialien es sich handelt, stellen Farbabweichungen zu den
Vorgaben des Kunden keine Mängel dar, die als solche gerügt
werden könnten oder zur Verweigerung der Annahme berechtigen.
e. Die Kastenregelung des §
476a BGB findet keine Anwendung. Aus diesem Grunde ist Filmspezialist
nicht verpflichtet, die mit der Nachbesserung und Ersatzlieferung
verbundenen Transport- und Wegekosten und/oder andere erhöhte
Aufwendungen zu tragen.
f. Nachbesserungen Dritter, die ohne
die Zustimmung von Filmspezialist durchgeführt werden, bringen
die Mängelhaftung von Computerausbildung zum Erlöschen.
g. Im Falle einer Mängelrüge
des Kunden ist dieser nur in dem Umfang zu einer Zahlungsverweigerung
berechtigt, der dem Verhältnis der reklamierten Waren zu
der Gesamtlieferung entspricht.
11. Haftung
Computerausbildung haftet - gleich
aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
und im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Darüber
hinausgehende Schadensersatzansprüche bestehen nicht.
12. Garantie gewerblicher Schutzrechte und
sonstiger Rechte
Der Kunde steht dafür ein, dass
dem von ihm erteilten Auftrag behördliche und gesetzliche
Bestimmungen und Anforderungen sowie Rechte Dritter nicht entgegenstehen.
Er garantiert, im Besitz der Lizenz- und Auswertungsrechte zu
sein und in keinerlei Hinsicht gegen gewerbliche Schutzrechte
zu verstoßen. Er stellt Computerausbildung von allen diesbezüglichen
Ansprüchen Dritter frei. Dies gilt besonders hinsichtlich
Gemagebühren auf Kassetten- und DVD -Material. Generell ist
der Kunde verantwortlich, eventuell anfallende Abgaben selbst
an die entsprechenden Institutionen abzuführen und seine
Meldepflichten zu prüfen. Auf Verlangen ist der Auftraggeber
verpflichtet, durch Vorlage seiner Verträge und/oder behördlichen
Genehmigungen etc. den gewünschten Nachweis zu liefern.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsart und Gerichtsstand
für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden
beiderseitigen Verpflichtungen ist der Sitz von Computerausbildung.
14. Rechtswahl
Die Anwendbarkeit des Wiener UN-Übereinkommens
über Verträge über den internationalen Warenkauf
wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Dieser Vertrag
unterliegt ausschließlich deutschem Recht.
15. Sonstige Bestimmungen
Durch etwaige Unwirksamkeit einer
oder mehrerer Bestimmungen wird die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Jede von diesen Geschäftsbedingungen
abweichende Vereinbarung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.